ZitatOriginal von mole
Hello again,
Da 4. bei uns nicht existiert, glaube ich, die wollen eine Beglaubigung von der Regierung (in meinem Fall Regierungsbezirk Schwaben), in der dir bescheinigt wird, dass du als Pflegkraft in D arbeiten darfst und dir deine Berufserlaubnis nicht entzogen wurde.....Sehe ich das richtig?Wer hat diese Erkenntnis schon?
LG mole
Das hast Du richtig gesehen.
Gruß Tim