Nachtsichtgerät - Einfuhr nach Singapur und Australien

  • Hallo zusammen!

    wir fliegen im Juli/August via 2-Tage-Stopover in Singapur nach Australien.

    Unser Sohn möchte gern sein Nachtsichtgerät (NSG) der sogen. "Generation 1" während unseres Aufenthalts in Australien zur Tierbeobachtung nutzen.

    Laut Bedienungsanleitung ist die Einfuhr und Nutzung eines solchen NSG's in die meisten Länder - einschließlich USA - erlaubt. Man solle sich aber sicherheitshalber nach den jeweiligen individuellen nationalen Bedingungen/Vorschriften erkundigen.

    Aus diesem Grund habe ich mit zunächst an FraPort als Flughafenbetreiber gewandt; dort gab es keine Bedenken, das NSG zu befördern. Es wurde aber empfohlen, sich auch bei der Fluggesellschaft zu erkundigen.

    Meine Anfrage an die "Civil Aviation Authority of Singapore" (CAAS) las sich da schon ganz anders:

    Zitat

    We wish to inform you that by bringing in a night vision scope, you may be subjected to interview from the airport police while arriving in Singapore. We recommend that you do not bring it in due to tight security reason. If in doubt, you may wish to check with your airline as well.


    Die Antwort der Flughafenverwaltung in Sydney steht noch aus; von dort habe ich noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung für meine Anfrage erhalten.

    Ich werde außerdem der Empfehlung der CAAS folgen und mich noch an die beiden Airlines wenden; mal sehen welche Auskünfte ich dort bekomme.

    Frage an die Community:
    Hat jemand von euch schon einschlägige Erfahrungen mit der Einfuhr bzw. dem Transit solcher Geräte nach Australien?

    Würde mich sehr über eure Beiträge freuen.

    Vielen Dank im Voraus
    Frank (aka Quokka)

  • Hallo Frank, bei solchen Sachen solltest Du Dich an die Austr. Botschaft wenden. Die können Dir dann genau sagen ob Du das NSG mitnehmen darfst. Ich musste dort auch fragen (wegen Waffen) und habe dann von der Botschaft eine Einfuhrgenehmigung bekommen.Die Sachen wurden dann am Flughafen, in Syd., deklariert und ich hatte dann keine Probleme.Da die Sachen in Frankfurt abgegeben wurden und ich sie erst in Syd wieder bekam, brauchte ich auch nichts für die Länder in denen ich umgestiegen bin.

    Gruss Tim


    Unsere Regeln


    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

  • Hallo Tim,

    vielen Dank für Deinen Beitrag. Auf die Idee mit den Botschaften war ich noch garnicht gekommen (warum denn in die Ferne schweifen, wo doch die Auslandsvertretungen viel näher liegen.... :) ).

    Der Transit wäre ja kein Problem, aber wir bleiben auch noch 2 Tage in Singapore; d. h., dass es mit dem Aufgeben der Koffer in Frankfurt und dem Ausladen in Sydney nicht getan ist.

    Ich werde aber Deinen Tipp beherzigen und mich dem entsprechend auch bei der Botschaft von Singapore informieren.

    Es sind ja noch einige Tage (s. u.), um das Ganze endgültig zu klären.

    Gruß
    Frank

  • Hi Frank,

    denke auch, dass Tim's Tip dich weiterbringen dürfte.
    Auf der Webiste des ACS (Australian Customs Service) konnt ich nichts über Einfuhrbeschränkungen zu NSG's finden.

    Was die Aussage aus Singapore betriff, ist dort die Rede von "Night Vision Scope".
    Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem NSG um entweder eine Nachtsichtbrille oder ein Nachtsichtfernglas handelt und nicht um ein Nachtsichtzielgerät, oder?

    In diesem Falle sollte auch die Einfuhr nach Singapore eher kein Problem sein, es sei denn ihr habt ein PVS 14, was sowohl als Okkular auf dem Kopf als auch mittels einer Montage an einer Waffe getragen werden kann.

  • Hallo Jens&Yvonne,

    vielen Dank für Deinen/Euren Beitrag.

    In der Tat handelt es sich um ein Nachtsicht(fern)glas.
    Genauer gesagt um das im Dezember bei Tchibo angebotene Gerät.
    Vergrößerung is' nich' - einfach nur durchschauen und alles im grünen
    Licht betrachten. Hat auch eine IR-Quelle, falls es mal völlig "zappenduster" ist.

    Habe heute auch die Antworten der singapurischen und der
    australischen Botschaft erhalten:
    Beide empfehlen übereinstimmend, sich bei den jeweiligen Zollbehörden zu erkundigen.

    Habe auch schon mal auf diesen Seiten nachgeschaut, aber keinen einschlägigen Hinweis gefunden, da es sich nicht um ein Gerät handelt, dass ich als Bestandteil einer Waffe (z. B. als Zieleinrichtung) nutzen kann.

    Werde mich mal gleich bei dem "Customs" schlaumachen (lassen).

    Bis dahin erstmal "CU l8r"!

    Frank

  • G' Day!

    Habe gestern Abend noch eMails an den singapurischen und australischen Zoll abgesetzt und habe schon eine erste Antwort aus Singapur:

    Zitat

    As the nature of your first query falls under the purview of Singapore Police Force (SPF), your email would be forwarded to them for reply.


    Sehen wir die Sache positiv: die eMail ist zumindest schon mal gelesen worden :)

    To be continued...

    Gruß
    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Quokka (14. Mai 2007 um 17:09)

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich seit meinen Anfragen im Januar bislang nichts gehört hatte, schickte ich am 10.04.2007 nochmals eine Erinnerungs-eMail nach Singapore und nach Australien.

    Am 11.04. kam prompt eine sehr freundliche Entschuldigung des singapurischen CUSTOMS Field Management; am 13.04.2007 erhielt ich gleich zwei eMails der Singapore Police Force:

    Nummer 1:
    Dear Sir

    The importation of Night Vision equipment into Singapore, is
    controlled. You may seek approval by writing in your request to:

    OC Arms & Explosives
    Police Licensing Division
    391 New Bridge Road
    #02-701 Police Cantonment Complex
    Singapore 088762

    2. You may sent in, via email, to me for its process. Please include the
    following information to support your request:-

    a) the model and specification of the item
    b) the intended purpose
    c) the intended date of arrival

    3. If approval is given, we would require you to provide the necessary
    details of your flights (arrival and departure) to facilitate the smooth
    transition of the item at the checkpoints (Changi Airport).

    Regards
    (es folgt der Name des Mitarbeiters)
    Senior Compliance Management Officer
    Arms & Explosives Branch
    Police Licensing Division

    Nummer 2 (nur knapp zwei Stunden später von einem anderen Mitarbeiter derselben Abteilung - Untergebener?)
    Dear Sir,
    For monocular night vision our licensing do control and you need
    to seek our clearance to import in Singapore. You need to declare the
    item to our Immigration Checkpoint Authority Officer (ICA). They will
    detained the item and refer to us to undergo inspection to ensure that it
    is the Generation 1

    They will issued you a warehouse deposit and you shall collect the
    night vision at our office at

    391 New Bridge Road
    #02-701 Police Cantonment Complex.

    Kindly called the duty Officer Handphone to make an appointment for collection of items.

    (es folgt der Name des Mitarbeiters)
    Compliance Management Officer
    Arms & Explosives
    Police Licensing Division
    (es folgt die Rufnummer des "Duty Officers")

    Wenn ich die beiden eMails richtig verstanden habe, schlägt man mir nun zwei verschiedene Wege vor, die Einfuhr über die Bühne zu bringen:

    Mail Nr. 1:
    Man versucht, anhand der übermittelten Daten aus der Bedienungsanleitung und meinen Angaben zur Verwendung des Geräts herauszufinden, ob die Einfuhr unbedenklich ist. Sollte dies der Fall sein, wird man mich am Airport in Empfang nehmen und das Gerät mit meinen Angaben vergleichen.

    Mail Nr. 2:
    Ich soll den Import des Geräts bei der Einreise anzeigen, worauf hin das Gerät erst einmal sichergestellt und der SPF zur weiteren Prüfung übergeben wird. Als Ausgleich erhalte ich einen Lagerschein und kann mir dann das Nachtsichtgerät nach eingehender Prüfung durch die SPF im Polizeipräsidium abholen.

    Es stellt sich für mich die Frage, ob die Prüfung während unseres 3-Tage-Aufenthaltes in Singapore abgeschlossen ist und ich das Gerät gfls. bei einer Nachtsafari im Singapore Zoo benutzen kann. Schlimmstenfalls muss ich es mir ab Tag der Abreise nach Sydney im Polizeipräsidium abholen.

    Variante 1 hört sich ganz vernünftig an, kann aber - je nach dem, wer am Checkpoint steht - leicht in Variante 2 umschlagen.

    Übrigens: Vom australischen Zoll habe ich bislang überhaupt noch keine Antwort erhalten :O; noch nicht einmal eine Bestätigung, dass Sie meine beiden eMAils erhalten haben. Das macht keinen guten Eindruck...

    Und solange sich der australische Zoll nicht rührt, bleibt das NSG zuhause.

    To be continued...

    Gruß
    Frank

  • Hallo Frank, ich lese daraus dass die Behörde, in Singapore, davon ausgeht dass Du das Gerät importieren willst. Hast Du denen nicht geschrieben dass Du das Gerät wieder mitnimmst?

    Gruß Tim


    Unsere Regeln


    Ich bin für das verantwortlich was ich sage - nicht für das was Du verstehst.

    Einmal editiert, zuletzt von DustyTim (14. April 2007 um 15:33)

  • Hi,

    bei mir geht es um etwas ähnliches und ich werde erstmal kein neues Thema dazu starten, eben weil es sehr ähnlich sein könnte.

    Ich möchte vielleicht in Singapur, Malaysia oder HongKong einen ein- bis zweitägigen Zwischenstop einlegen, um unter anderem auch etwas einzukaufen.

    Es handelt sich dabei um Wechsel-Objektive für Digitalspiegel-Reflexkameras, welche zumindest in HongKong 50% günstiger zu bekommen sind als bei uns.

    Nun ist es ja so, dass, wenn ich die dort gekauften Sachen nach Deutschland einführe, man Einfuhrzoll und Bearbeitungsgebühr etc bezahlen muss. Da ich aber vielleicht erst nach zwei Jahren D-Land wieder sehen werde, brauch ich mir darum wohl keine Sorgen zu machen, oder?

    Muss man dann in Australien irgendwelche Einfuhrzölle berappen?
    Bisher habe ich auf den zwei Flügen nach Australien nie solche hochpreisigen Artikel mitnehmen wollen, weil im Falle der Rückkehr: Zoll.

    Jetzt sieht die Sache ja anders aus. Wie läuft das in dem Fall ab?

    Danke euch für die Hilfe
    Gruss
    Denny

  • Hallo DustyTim,

    meines Erachtens macht es keinen großen Unterschied, für welchen Zeitraum ich das NSG nach Singapore einführe. Wichtig ist doch vor allem, ob die Einfuhr und Benutzung im Lande generell zulässig ist.

    Mittlerweile habe ich auch eine sehr freundliche und umfangreiche Auskunft vom australischen Zoll erhalten, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

    Hello Frank,

    Thank you for your enquiry.

    Your Night Vision Device is not subject to any import restrictions in Australia. However, you would need to check with the relevant Police Department of the State you are going to, to ensure there are no State restrictions in carrying these goods with you. I have included a fact sheet that lists contacts for the police in each state, for your reference.

    Also, keep in mind that goods with a value of A$1,000 or more may be subject to Duty and GST when being imported into the country. Receipts may be requested as proof of purchase. However, if these goods are being brought into Australia on a temporary basis they will not require payment of Customs duty or taxes for a period of up to 12 months.

    Frank, I hope this information is useful. Enjoy observing those night animals.

    Regards,

    (es folgt der Name der Mitarbeiterin)
    Customs Information and Support Centre

    Nach dem beigefügten fact sheet muss ich mich jetzt noch bei der Firearms-Control von 4 Bundesstaaten (NSW, SA, QLD, VIC) und dem NT nach den dortigen Vorschriften erkundigen.

    Wenn ich auch noch den bei der Einreise und bei den insgesamt 4 Inlandsflügen und den damit verbundenen Zeitaufwand beim jeweiligen Customs Officer (ähnlich wie in Singapore) einkalkuliere, wird - wie man hier zu sagen pflegen - evtl. die Brühe teurer als die Brocken.

    Ich werde aber nochmal sowohl in Singapore als auch bei den einzelnen Staaten nachhaken; außerdem habe ich nochmal beim Australian Custom nachgefragt, ob ich das NSG auch bei Ankunft am Zielflughafen im neuen Staat deklarieren muss. Im Zweifel bleibt das Teil halt zu Hause.

    @Denny:
    Ich glaube, dass zumindest der australische Teil Deiner Frage (siehe obige eMail) beantwortet sein dürfte. Was die evtl. Nachverzollung in Deutschland nach zweijähriger Abwesenheit angeht, wende Dich am besten direkt an den Zoll.

    To be continued...

    Gruß
    Frank

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