frage bezüglich Kind bei Spouse Visa, doppelte Staatsbürgerschaft

  • Hallo,

    mal wieder eine Frage von mir (ist langsam zum Verzweifeln :rolleyes: )

    Spouse Visa soweit so gut fast ausgefüllt. Allerdings bin ich mir sehr unsicher bei der Frage mit den eigenen Kind. Hatte heute auch keinen bei der Botschaft erreicht.

    Unser Kind hat die deutsche & australische Staatsbürgerschaft. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich aber trotzdem in der Form 47 SP, mein Kind mit angeben. Was beantworte ich nun bei der Frage: "migration with me" Yes or No ? Streng genommen "migratet" er ja nicht mit mir, da er ja die australische SB hat, oder?

    Und stimmt es, das unser Kind sich dann auch der Health Prozedur unterziehen muss incl. Blutabnehmen und Röntgen "panik"

    Danke euch erstmal für´s lesen und evtl. Posten

    funstralia

  • Schade, Funstralia, aber unsere "Kinder" waren schon volljährig und kamen nicht mit ....

    Hmm, als Australian Citizen braucht man aber nicht zum Medical - uns Australier müssen die ja nehmen.

    Hmm, machst du den Schnellservice? Dann könntest du das dort vor Ort klären (ich hatte auch zwei,drei Sachen offengelassen und erst dort nachgetragen).

    Sonst vermutlich: rein in die Warteschleife bei der Botschaft.

    Gruß Susanne

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  • Hallo Funstralia,

    da ich vor ein paar Tagen der Botschaft die gleiche Frage gestellt habe: nein, die Kinder 'migraten' nicht mit Dir mit. Du musst bei der Frage also 'No' ankreuzen. Bei uns ist das genauso: Mein Partner ist australischer Staatsbürger, dadurch sind es unsere Kinder von Geburt an auch. Sie müssen also nicht erst immigrieren, sondern kommen mit dem Reisepass auch so ins Land.

    Viele liebe Grüsse,
    Nelly

    PS. Die Kinder werden allerdings irgendwann in dem Fragebogen erwähnt (und müssen angegeben werden), mehr aber auch nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Nelly (23. Februar 2007 um 10:16)

  • Huhu ihr's :]

    Also, die Kinder sind nicht immer automatisch Australische Staatsbuerger.

    1.) Mutter oder Vater sind in DU geboren und eine Elternteil war zu dieser Zeit selber Aussie oder hatte der Perm. Resi.

    2.) Ist Mutter oder Dad zB in DE auf die Welt gekommen weil deren Australischer Elternteil oder Australischen Eltern zB nach DE Ausgewandert sind, dann muss, damit das Kind die Aussie Staatsbuergerschaft bekommt, zuindest einer der beiden 2 JAHRE in OZ gelebt haben, dannach kann er dann sein Kind mit Form 118 bei der Botschaft als "Overseas born Australian Citizen" regestrieren.

    Bedeutet also, ich muss mindestens noch 20 Monate hier leben und danach erst kann ich meinen Sohn als eben einen Overseas born Australian Citizen regestrieren lasse und und mache ihn damit zum Aussie


    Cheers Glen

    3 Mal editiert, zuletzt von Glen (23. Februar 2007 um 10:43)

  • Hallo Glen,

    in unserem Falle sind beide Kinder australische Staatsbürger von Geburt an. Wir mussten nur die Geburtsurkunden und den australischen Reisepass des Vaters (der in unserem Falle Australier ist) einreichen, das war's. Im Falle von Funstralia habe ich Ihre Fragestellung so verstanden, dass sie nach dem Ausfüllen des Formulars 47SP fragt (in welchem Kinder mit berücksichtigt werden müssten, sofern sie denn 'zusammen einwandern') und nicht nach der Staatsbürgerschaft. Ihre Kinder scheinen die doppelte Staatsbürgerschaft schon zu haben, oder habe ich etwas missverstanden?

    Viele liebe Grüsse,
    Nelly

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    Einmal editiert, zuletzt von Nelly (23. Februar 2007 um 12:09)

  • Hi Nelly und Glen,

    also ich bin citizen by birth und meine beiden Jungs haben die Citizenship by descent - das heißt, die können ihrerseits ihre Kinder nur zu Australiern machen, wenn sie - wie Glen geschrieben hat - mindestens zwei Jahre in Australien gewohnt haben.

    Vermute mal, dass Deine Kinder, so sie in Spanien geboren sind, auch "nur" Australian by descent sind - oder? Nichtsdestotrotz haben sie natürlich einen australischen Pass.

    Gruß Susanne

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  • Hye,

    erstmal FETT DANKE für eure Hilfe ...

    @ Glen : Unser Kind hat seit Geburt die australische Staatsbürgerschaft, so wie bei Nelly mussten wir auch nur die dt. Geburtsurkunde weiterreichen und gut war. Also "Citizen by descent".

    Liebe Grüße

    funstralia

  • hallo Culcairn,

    hm der Schnellservice, ich weiß noch nicht so genau. Ich denke eher ich werde meine Unterlagen (hoffentlich bis morgen or later :D) zur Post bringen.

    Danke für deine Hilfe

    funstralia

  • Hye Nelly,

    Danke für deine Hilfe. Ich habe in letzter Zeit immer deine Beiträge aufmerksam gelesen :] du scheinst voll den Durchblick bei der Visa Form 47 SP zu haben.

    Darf ich dir mal diesbezüglich ne Email schreiben... hab glaub noch paar Fragen.

    Liebe Grüße

    funstralia

  • Hi funstralia,

    also Citizen by descent bin ich ja auch, nur meinen sohn kann ich eben erst regestrieren lassen nachdem ich 2 Jahre in OZ gelebt habe.

    Jeder Citizen by descent muss diese erfuellen, sollte das mal bei der Beantragung, in eurem Falle muss es auch Form 118 gewesen sein" nachgeprueft werde, und der Aussie in der Familie erfuellt diese nicht, werdet ihr wieder nach Hause geschickt.

    So ist es mir leider ergangen, nachdem ich Jason, meinen Sohn, nach seiner Geburt regestrieren lassen wollte.


    Gruesse Glen

  • Zitat

    Original von funstralia
    Hye Nelly,

    Danke für deine Hilfe. Ich habe in letzter Zeit immer deine Beiträge aufmerksam gelesen :] du scheinst voll den Durchblick bei der Visa Form 47 SP zu haben.

    Darf ich dir mal diesbezüglich ne Email schreiben... hab glaub noch paar Fragen.

    Liebe Grüße

    funstralia

    Hallo Funstralia,

    Du kannst mich gerne per e-Mail kontaktieren. Allerdings setzt sich mein Wissen auch nur aus dem zusammen, was ich entweder gelesen oder bei der Australischen Botschaft erfragt habe. Das gebe ich aber sehr gerne weiter ;).

    Viele Grüsse,
    Nelly

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  • Zitat

    Original von Culcairn
    Hi Nelly und Glen,

    also ich bin citizen by birth und meine beiden Jungs haben die Citizenship by descent - das heißt, die können ihrerseits ihre Kinder nur zu Australiern machen, wenn sie - wie Glen geschrieben hat - mindestens zwei Jahre in Australien gewohnt haben.

    Vermute mal, dass Deine Kinder, so sie in Spanien geboren sind, auch "nur" Australian by descent sind - oder? Nichtsdestotrotz haben sie natürlich einen australischen Pass.

    Gruß Susanne

    Hallo Susanne,

    Pedro ist in Spanien geboren und seine Eltern sind mit ihm ausgewandert, als er 10 Monate alt war. Seine Eltern sorgten dafür, dass er bereits im frühen Kindesalter die australische Staatsbürgerschaft zugesprochen bekam (citizenship by grant). Unsere Kinder sind in Deutschland und Spanien geboren und weder meine Kinder, noch ich, haben jemals in Australien gelebt. Allerdings bekamen beide Kinder - wie auch die deutsche und spanische Staatsbürgerschaft, die australische Staatsbürgerschaft. Bei der Botschaft nannten sie das 'Geburtsrecht' soweit ich mich richtig erinnere. Da die Staatsbürgerschaft meiner Kinder auf der Abstammung von ihrem Vater herrührt, vermute ich auch mal, dass es sich um eine 'citizenship by descent' handelt. An die nächtste Generation, also deren Kinder, habe ich jetzt noch nicht gedacht. Ich selbst benötige, um nach Australien einreisen zu dürfen, ein Visum, aber Pedro und meine Kinder reisen als 'Australian citizenship' ein, als australische Staatsbürger.

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • Zitat

    Original von Glen
    Hi funstralia,

    also Citizen by descent bin ich ja auch, nur meinen sohn kann ich eben erst regestrieren lassen nachdem ich 2 Jahre in OZ gelebt habe.

    Jeder Citizen by descent muss diese erfuellen, sollte das mal bei der Beantragung, in eurem Falle muss es auch Form 118 gewesen sein" nachgeprueft werde, und der Aussie in der Familie erfuellt diese nicht, werdet ihr wieder nach Hause geschickt.

    So ist es mir leider ergangen, nachdem ich Jason, meinen Sohn, nach seiner Geburt regestrieren lassen wollte.

    Gruesse Glen

    Hallo Glen,

    ich glaube nicht, dass die Australische Botschaft im Ausland einem Bürger die australische Staatsbürgerschaft zuspricht und in Australien ist man dann der Meinung, dass er doch keiner ist (also die Kinder). Oder wie genau ist das gemeint?

    So wie ich das verstehe, ist Deine Situation die meiner Kinder ... also wenn meine Kinder in späteren Jahren mal wieder nach Europa (oder sonstwohin) zurückkehren würden und Kinder hätten, dann müssten sie erst die von Dir geschilderten Auflagen erfüllen, um ihre Kinder ihrerseits als Australier registrieren zu lassen. Oder?

    Viele Grüsse,
    Nelly

    [COLOR=green]Mein Motto: Where there's a will, there's a way.[/COLOR]

  • hi Nelly und Glen,

    stimmt, Nelly, genauso ist es: deine Kinder haben denselben Citizen-Status wie Glen und meine Jungs: citizen by descent. Können also die australische
    Stabü nur weitergeben, wenn sie selbst mindestens 2 Jahre in Australien gelebt haben.

    Und egal wie die Citizenship sich schimpft im Zusatz: damit besteht Anspruch auf den australischen Pass und damit Anspruch, einfach so ins Heimatland Australien zu reisen: ohne Medicals, ohne Visum, unabhängig von Alter und Beruf ...

    Gruß Susanne

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  • Ich nutze mal diesen Thread hier - sollte es nicht okay sein, dann einfach abtrennen (wenn möglich).

    Aus reiner Neugierde wüsste ich gerne mal wie es bei folgender Konstellation aussehen würde:

    Mann = australischer Staatsbürger
    Frau = deutsche Staatsbürgerin
    Kind = deutsche Staatsbürgerin, und nur in Verwandschaft mit der Mutter

    Also das Kind ist nicht vom Mann und die Frau hat für das Kind das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Nun heiraten die beiden, oder wollen noch heiraten, und die Frau möchte mit dem Kind dann zum Mann nach Australien ziehen.

    Ist das so einfach möglich? Welche Probleme könnte es da geben?

    [COLOR=blue]Don't worry about the world coming to an end today. It's already tomorrow in Australia.[/COLOR]

  • Willkommen im Club :)

    Also unsere Konstellation ist ähnlich (pur Patchwork), und bislang siehts nicht so aus, als gäbe es Probleme... Kann dich weiter auf dem Laufenden halten, wenn du willst. Haben Mitte Feb. Termin für Medicals, danach dann hoffentlich bald einen Termin für den Schnellservice. 8)

  • *g*
    Nee nee, ich bin nicht im Club. Also mein Freund ist kein Australier. Mich interessiert das so generell einfach mal.
    Weil es gibt da ja so viele verschiede Visa und Bestimmungen. Und ich hatte angenommen, dass es eben bei Alleinerziehenden Probleme geben könnte, wenn sie auswandern wollen, wegen dem leiblichen Kindsvater oder weswegen auch immer.

    Aber ja, es wäre wirklich toll, wenn du mich aufm Laufenden halten könntest!
    Ich drücke beide Daumen, dass bei euch alles gut über die Bühne geht! =)

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  • Hallo Rottie,

    Möglich ist es jedenfalls, als Alleinerziehende Mutter Kinder mitzunehmen - wie es auch Tatlem und Matzi beispielsweise taten.

    Gruss Susanne

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  • Zitat

    Original von rottie
    Und ich hatte angenommen, dass es eben bei Alleinerziehenden Probleme geben könnte, wenn sie auswandern wollen, wegen dem leiblichen Kindsvater oder weswegen auch immer.

    Hi rottie,
    Probleme koennte es geben wenn sich der Vater querstellen wuerde.
    Denn um mit Kind(ern) aus frueherer Ehe/Beziehung auszuwandern, braucht man entweder eine notarielle Einverstaendniserklaerung des Vaters oder das alleinige Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    LG
    matzi

  • Kleiner Ausflug ins Familienrecht: Wenn man das alleinige Sorgerecht hat, hat man automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Denn dieses ist ein Teil des Sorgerechts. Bsp.: Haben beide (getrennte) Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, hat immer der Teil praktisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei dem die Kinder überwiegend leben. Ausnahme: Es wurde per Gerichtsurteil expliziet auf einen der Elternteile übertragen - dieser kann dann allein bestimmen, wo die Kinder ihren Wohnsitz haben.

    Nun kann jemand, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht per Gerichtsbeschluss übertragen bekommen hat, bei gemeinsamem Sorgerecht zwar maximal innerhalb der europäischen Grenzen einen Umzug ohne Zustimmung des anderen Elternteiles durchziehen. Aber spätestens beim Umzug in ein Land außerhalb Europas (oder zb. in gefährliche Gebiete) kann er da nicht mehr einfach so allein entscheiden. Weil in dem Fall zum einen das Besuchsrecht des anderen Elternteils extrem eingeschränkt bis unmöglich durchführbar ist (z.b. wenns nach Australien geht), und außerdem geht es auch zu Lasten des Wohles des Kindes.

    Erst wenn das alleinige Sorgerecht vorliegt, kann der betreuende Elternteil theoretisch allein entscheiden, ob das Kind ihn begleitet. Aber auch hier kommt es dann immer noch darauf an, wie alt das Kind ist - es kann durchaus sein, dass der andere Elternteil hier erfolgreich Einhalt gebieten kann, in dem er seine Besuchsrechte auch hier mit Hilfe des Familiengerichts geltend macht.

    Man sollte sich also vorher unbedingt rundherum absichern, ob es da wirklich niemanden gibt, der einem STeine in den WEg legen kann (und natürlich auch versuchen, den Wunsch des Kindes zu berücksichtigen). Nicht, dass man dann denkt, man hat alles vorbereitet: Visum vorhanden, Haushalt aufgelöst etc... und dann steht am Flughafen vielleicht ein Beamter und verhindert die Ausreise des Kindes (Bitte nicht mit dem Kopf schütteln - ich weiß, wovon ich rede...!)

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