In Deutschland wird nichts passieren. Wir (bitte wörtlich nehmen) in der Justiz kommen schon kaum hinter her, echte Kriminelle hierzulande dingfest zu machen.
Glaubt irgendwer im Ernst, dass eine simple Körperverletzung ohne irgendwelche dauerhaften Folgen, begangen im fernen Australien, hier auch nur ansatzweise von Interesse sein kann? Zumal es auch keine Tat ist, die nach dem Weltrechtsprinzip auch hier zu verfolgen wäre.
Und wenn die Polizei schon (sicher aufgrund eigener Erfahrungen mit gleichgelagerten Fällen) eine Geldstrafe von 200-400 Dollar als Einschätzung genannt hat, wird auch niemand auf den Gedanken kommen, für so einen Quark ein Auslieferungsersuchen zu stellen (soweit ich weiß. haben wir mit Australien ohnehin kein Abkommen und es müßte auf diplomatischem Weg geschehen, das tut sich niemand an.....) Das darfst Du ja schon zahlen, wenn Du 20 Kmh zu schnell unterwegs bist.
Ausreisen wird sie können, wenn sie ihren Paß und ein gültiges Ticket hat. Sie hat bloßen Status als Beschuldigte, mehr nicht. Bei einem solchen Delikt wird auch niemand irgendeinen Aufstand proben.
Nach deutschem Recht, also wenn z.B. eine Australierin eine solche Tat begangen hätte und dann vor einem Verfahren ausreist, würde sie zur Aufenthaltsermittlung (nur Anschrift feststellen, falls Wiedereinreise, nicht mehr) ausgeschrieben werden, bis die Verjährungszeit abgelaufen ist. Wie es in Australien ist, weiß ich nicht aber wegen sowas reißt sich auch dort kein Staatsanwalt ein Bein aus....
Wenn ihr dem beauftragten Anwalt nicht traut, bemüht halt einen anderen, der für euch in Erfahrung bringt, wie es in Australien weiter geht und wann sie ggfs. wieder einreisen kann. Es gibt eine deutsch-australische Juristenvereinigung mit Auftritt im Netz, vielleicht könnt ihr euch da über die entsprechenden Verfahrensweisen schlau machen.
Yanjep