Beiträge von go2sydney

    Zitat

    Original von Schnute

    Du willst KEINE AuslandsREISEkrankenversicherung. Sondern eine Versicherung fuer expats im Ausland.

    Hallo Ela,

    das ist mir (mittlerweile) ja klar. Sanny hatte ja dankenswerterweise die Leistungen der RKV von DKV-AVL und Hanse Merkur gegenübergestellt. Da Sie ja auch auf 457 in AUS sein wird, hatte ich den Satz
    "...Die DKV ist wirklich sehr gut und für uns (ich 31 Jahre, mein Freund 35 Jahre) sehr günstig..."
    so verstanden, dass sie diese Versicherung abschließen wollen. Ich sehe da mittlerweile genau die von mir skizzierten Probleme auf die sich ja auch deine Aussage beziehen!

    Ich denke, wir bleiben lieber entspannt und sicher bei Austhealth oder wechseln max. zu BDAE expat36 oder expat60 :]

    Eine Frage noch: wie sieht es denn eigentlich mit dem Nachweis der HI bei der Beantragung des 457 mit der visa condition 8501 aus. Bei der DKV sagten die mir, dass auch der Globatity-Tarif zumindest in Australien ab und an abgelehnt wird (ist wohl Glückssache und vom CO abhängig). Gibt es da eine Konformitätserklärung z.B. bei BDAE?

    Viele Grüße
    Mat

    Hallo Sanny,

    die Langzeit-RKV sind ja echt günstig (z. B. auch der HanseMerkur-Tarif bei STA Travel), ABER:

    In den Versicherungsbedingungen bei der HanseMerkur gibt es aber z. B. die "schöne" Aussage in §2:

    ...
    7. Der Versicherungsvertrag endet
    a) zum vereinbarten Zeitpunkt;
    b) mit dem Tod der jeweiligen versicherten Person;
    c) mit der Beendigung der Auslandsreise;
    d) wenn die Voraussetzungen für einen vorübergehendenAuslandsaufenthalt entfallen, weil die versicherte Persondauerhaft im Ausland bleiben will;
    e) mit dem Wegzug der versicherten Person aus derBundesrepublik Deutschland.
    ...

    Umziehen muss ich ja nun um in Sydney zu arbeiten. Wenn wir uns hier (was wir ja tun müssen und auch werden) abmelden, dann tritt meiner Meinung nach GANZ KLAR der Fell 7 e) ein und damit endet der Versicherungsvertrag bevor er richtig bekonnen hat.

    Ich frage mich nach wie vor, für wen oder was diese Langzeit-RKV-Verträge eigentlich sein sollen. Im §1 der Versicherungsbedingungen des Tarifs DKV-AVL (ab Seite 3) heißt es:

    ...
    Versichern können sich Personen,
    – deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und
    – die nur vorübergehend ins Ausland reisen.
    ...

    und eben NICHT ganz deutlich:"...versichern können sich Personen deren Wohnsitz bei Beantragung in der Bundesrepublik..."!

    Nach mehrmaliger Anfrage zur Klarstellung über das Kontaktformular der DKV wurde mir mündlich mitgeteilt, dass dies genau "so gemeint" ist. Schriftlich will man mir das aber nicht geben.

    Das mag vielleicht bei Schnupfen o. ä. kein Problem sein. Wenn es aber eine echt ernsthafte Erkrankung oder richtig schwerer Unfall ist, schauen die vielleicht doch genauer auf den Wohnsitz in AUS. Und dann möchte ich nicht damit argumentiern, dass die Hotline aber mal gesagt hat, dass...

    Ich möchte das klar geregelt haben, daher kommt für uns meiner Ansicht nach nur wie von Schnute angemerkt BDAE, DKV Globility oder eben eine australische HI in Frage - zumal mit Kindern...

    Viele Grüße
    Mat

    Hallo Hannes,

    vielen Dank!

    Eine letzte Frage noch: die Super berechnet sich doch nach dem Gesamteinkommen und nicht nach Gesamtmtbrutto-Allowances, oder?

    Also bei z. B. A$100.000 Gesamteinkommen mit A$30.000 LAFHA sind doch A$9.000 Superannuation und nicht A$7.000?

    Danke nochmal und Grüße
    Mat

    Hallo!

    Ich habe da eine vermutlich SEHR einfache Frage, habe aber konkret nichts über die Suche gefunden...

    Wie wird eigentlich die Super versteuert (für den Fall, dass der AG die Super nicht zusätzlich zahlt, sondern den Teil vom Gehalt einbehält)?

    Variante 1: Zahlung der Super NACH Steuer
    d. h. Steuern auf gesamtes Gehalt (ggf. ohne LAFHA, car-Allowance etc.) und vom Rest dann die Super-Zahlung. Dafür ggf. keine Steuern bei zukünftiger Rente?

    Variante 2: Zahlung der Super VOR Steuern
    d. h. Steuern auf Gehalt-9% Super-ggf. LAFHA, car-Allowance. Dann aber mit Steuern auf zukünftige Rente?

    Beispiel: A$100.000, 30.000 LAFHA, 10.000 car-Allowance
    Variante 1: Steuern für A$60.000 = A$11.550; Netto = $A88.450 - A$9.000 = A$79.450
    Variante 2: Steuern für A$51.000 = A$8.850; Netto = A$91.150 - A$9.000 = A$82.150


    Ach ja - und die 2. Frage wäre, ob freiwillige Super-Beträge genauso behandelt werden? Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass es auch einen Zuschuss für freiwillige Beiträge gibt. Gillt vermutlich nur für PR!?

    Ich bin gespannt!?

    Dank im voraus und Grüße
    Mat

    Hallo Ela,

    vielen Dank für deine Hinweise.

    Eigentlich finde ich die HI ja ganz vernünftig. Neben der Tatsache, dass sie nur in Australien gültig ist (OK, für Aufenthalte ausserhalb AUS kann ich ja eine ReiseKV in AUS abschließen) sind wir uns halt unsicher, wie es mir den Medikamenten steht:

    ...
    5. OUT-PATIENT PHARMACEUTICAL - MEDICAL PRACTITIONER-PRESCRIBED DRUGS AND MEDICINES
    Benefits apply after a 2 month Waiting Period has been served, and are subject to specified Annual Limits:
    - Single up to a maximum of $A1000 per annum in total
    - Family/Couple up to a maximum of $A2000 per annum in total
    Medical Practitioner-prescribed drugs and medicines, as listed under the Australian Government's Pharmaceutical Benefits Scheme, due to Injury or Sickness whilst in Australia. No Benefits are payable for Medicines which are not listed on the Australian Government's Pharmaceutical Benefits Scheme. Benefits are accrued each 3 monthly period, to the maximum as specified above, each membership year. Benefits are on a pro-rata basis for membership periods of less than 12 months.
    ...

    Meiner Ansicht bedeutet das, dass max. $A2.000 ärztlich verschriebene Medikamente gezahlt werden (bei PUBLIC & PRIVATE IN-HOSPITAL (IN-PATIENT) EXPENSES for SICKNESS and INJURY werden 100% der Medikamente übernommen).

    Was aber bedeutet "as listed under the Australian Government's Pharmaceutical Benefits Scheme"? Sind da - ähnlich wie in D - die günstigsten Medikamente gemeint, aber die volle Bandbreite?

    Und wie sieht es in AUS bei schweren Erkrankungen aus? Z. B. sind im Falle des Falles ja z. B. Medikamente zur Krebstherapie EXTREM teuer. Fallen die ggf. eher unter die Kategorie In-Hospital Expenses?

    Hat da jemand näheres Wissen oder Erfahrungen?

    Viele Grüße
    Mat

    Für Unseren zzt. laufenden Antrag auf das 457 haben wir erstmal eine Health Insurance bei Austhealth (320 Plan) abgeschlossen. Allerdings "stören" uns die gedeckelten Kosten insbesondere bei den Medikamenten in Höhe von $ 2.000. Es ist nicht so, dass wir in den letzten Jahren irgendwelche teuren Medikamente benötigt hätten, aber die Frage nach dem "was ist, wenn...?" geht uns doch durch den Kopf.

    Daher hier mal die Frage, ob es nach Erteilung des Visums möglich ist, die KV zu wechseln (ggf. auf eine deutsche Langzeit-ReiseKV). Oder ist das Visum in irgendeiner Weise an die abgeschlossene, eingereichte Health Insurance gekoppelt? Soweit ich das überblicke muss die visa condition 8501 erfüllt sein.

    Wie würde das mit einer deutschen Langzeit-ReiseKV laufen (besonders wegen visa condition 8501). Muss man da überhaupt etwas nachweisen?

    Viele Grüße
    Mat

    Hallo Sonnenkerstin, hallo vitadrops,

    wir zuehen Ende August nach Sydney und machen zzt. den Hausstand für den Container klar. Gerade haben wir stapelweise Bücher von unseren beiden Kindern aussortiert. Alle guter Zustand, erster Hand und aus Nichtraucherhaushalt. Da sind Sachen von Petterson und Findus über Astrid Lindgren bis zu richtigen, spannenden Lesbüchern dabei. Die wollten wir eigentlich hier in D noch vorher weitergeben oder verkaufen um sie nicht packen und transportieren zu müssen.

    Wenn ihr Interesse habt können wir die aber auch mitbringen - Der Container sollte Anfang/Mitte Oktober ankommen :]

    Viele Grüße
    Mat

    Hallo,

    ich habe auch gerade einen Antrag per eVisa auf ein 457 laufen. Dort ist es genauso: ich sehe dort mein (noch gültiges) Touristenvisum vom April diesen Jahres.

    Da alte Visa ja über die Reisepass-Nr. identifizierbar sin vermute ich, dass diese (ggf. abgelaufenen) Visadetails aus dem Immi-System immer mit angezeigt werden.

    Wenn es erst im Dezember losgehen soll würde ich noch einige Tage warten. Ansonsten ist ein ETA über das Reisebüro auch immer eine schnelle und - in Hinblick auf die Sicherheit, dass alles klappt - streßfreie Variante. Denke, dass ~15€ dafür gut angelegt sind.

    Viele Grüße
    Mat

    So, habe gestern Abend die Kündigung geschrieben und habe das soeben bei der lokalen Geschäftsstelle der GKV abgegeben.

    Zumindest der Berater hat keine Probleme mit der Kündigung gesehen. Er hat nur die Punkte

    • freiwillig versichert (bei Selbstzahlung)
    • Police der neuen Versicherung liegt bei


    gesehen und meinte, dass ich dann ja nach der Rückkehr wieder automatisch versichert wäre (was ich dann SO einfach doch nicht ganz glaube).


    Zumindest scheint es damit auch bei der Konstellation mit 2 Monaten Resturlaub vor Kündigungstermin möglich zu sein auf eine australische Versicherung "umzustellen". Damit kann ich in meinem Fall 2 Monate volle Versicherungsbeiträge in D sparen :]

    @Mr. D: ich würde das so machen wie ich: bei der freiwilligen GKV kündigen (ggf. mit Anwartschaft - dann bist du sicher). Und die 3 Monate mit einer AuslandsKV (z. B. DKV, HanseMerkur oder günstig: über STA Travel) absichern.

    Viele Grüße
    Mat

    Hi downundersurfer,

    Mit zwei Kindern brauchen wir ein 3 bedroom Haus. Wir beobachten den Markt schon seit Wochen in den einschlägigen Portalen, mietpreismäßig ist das halt (ebenso?) frustrierend in den ES.

    Ich werde in Botany arbeiten und würde gerne ohne 2. Auto auskommen, d. h. die Variante lautet "mehr Zeit, weniger Sprit (und Maut), stattdessen höhere Miete".

    Mal sehen was das noch so gibt.

    Mal ne blöde Frage (habe bisher bei Gumtree nur geschaut, keinen Kontakt aufgenomen o. ä.): wieso geht das von D aus nicht? Bei mir sieht's von D aus doch ganz gut aus ?(

    Viele Grüße aus dem Norden
    Mat

    Hallo Petra,

    ich bin freiwillig in der GKV versichert (über der Grenze). Ich denke auch, dass ich da rauskomme - kann ja sogar wie in SGB V §175 Abs. 4 gefordert

    ...Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist...

    die neue Mitgliedschaft bei Austhealth nachweisen...

    Viele Grüße
    Mat

    Hi Andy,

    die Anwartschaft ist ja recht günstig - in unserem Fall ~44 € / Monat. Für die drei Monate würde ich das an deiner Stelle schon machen.

    Dann hast du bei der Rückkehr wenigstens keine Probleme. Ohne die Anwartschaft hast du ja keine Garantie, dass sie dich wieder nehmen. Ich schätze aber, dass sie einen zumindest dann, wenn man den vollen Tarif zahlt auch wieder aufnehmen würden. Mit Mindestsatz o. ä. könnte es m. E. nach schon kritisch werden!?

    Grüße aus dem Norden, viel Erfolg und Spaß DU
    Mat

    Hallo zusammen,

    ich schlage mich zzt. mit dem wenig erquickenden Thema "Abmelden/Kündigen der freiwilligen GKV" herum. Folgende Situation:

    1. Wir reisen als Familie Ende August aus D mit einem 457-Visum für mindestens 2 Jahre aus und melden uns auch ordnungsgemäß ab :]
    2. Mein Arbeitsvertrag in D läuft noch bis Ende Oktober, d. h. ich habe im September und Oktober Resturlaub und Überstunden.
    3. Versichert sind wir ab Ende August in Australien (schon wegen des 457-Antrags) bei Austhealth mit dem 320 Plan.

    Die spannende Frage ist nun, ob wir uns zum Ende August bei der freiwilligen GKV abmelden bzw. kündigen können? (Das Thema Anwartschaft haben wir für uns schon geklärt - braucht also hier nicht thematisiert werden)

    Offenbar ist die KV eher der Meinung, dass die Versicherungspflicht am Arbeitsverhältnis "hängt". Ich bin eher der Auffassung, dass ich dann aber die Versicherung wählen kann (also auch Austhealth), zumal mir eine deutsche GKV in diesen beiden Monaten gar keine Leistung zukommen lässt / lassen kann.

    Also tendiere ich zur Kündigung mit Nachweis der weiterversicherung bei Austhealth.

    Hat irgendjemand vielleicht schon Erfahrungen mit dieser Konstellation bzw. RICHTIG Ahnung der Rechtslage?

    Viele Grüße
    Mat