Die meisten hier scheinen zu glauben, dass man nach Verlust der deutschen Staatsbuergerschaft nun gar nicht mehr nach Deutschland zurueck kann. Ganz so ist es nicht! Nach §38 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz kann einem ehemaligen Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis (d.h. ein temporaerer Aufenthaltstitel) erteilt werden:
§38 Absatz 2 AufenthG: "Einem ehemaligen Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt."
Es besteht kein Rechtsanspruch darauf ("kann ... erteilt werden"), es wird im Normalfall aber offenbar ohne grosse Probleme genehmigt. Sozialleistungen kann man dann natuerlich erstmal nicht bekommen. Eine Aufenthaltserlaubnis ermoeglicht aber die Ausuebung einer Erwerbstaetigkeit:
§38 Absatz 4 AufenthG: "Die Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 oder 2 berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit."
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38.html
Nach ein paar Jahren in Deutschland kann man dann entweder eine Niederlassungserlaubnis (d.h. einen permanenten Aufenthaltstitel) nach §9 Aufenthaltsgesetz beantragen:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html
oder aber eine Wiedereinbuergerung nach §8 Staatsangehoerigkeitsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__8.html
Eventuell geht das alles sogar noch einfacher nach §13 Staatsangehoerigkeitsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__13.html
Da bin ich mir aber nicht sicher; scheint etwas "zu einfach" zu sein?! 
Fuer eine Wiedereinbuergerung muesste man nach derzeitigem Recht allerdings die australische Staatsbuergerschaft dann wieder aufgeben...
Cheers,
Joerg