theodor: Bis zur Botschaft konnte ich noch nicht durchdringen. Die Informationen sind auch noch frisch. Soweit ich mich erinnere muss ich das 309 in Deutschland "in Empfang nehmen", weil ich es auch hier beantragt habe. Sollte ich eher mit dem 457 einreisen, dann müsste ich ja wieder zurück fliegen. Das 457 würde bis Nov 2014 auch nicht ausgestellt werden, weil die Bearbeitungszeit auch 4-6 Wochen beträgt und ich dann auch den IELTS voreisen muss (da ich die Excemptions nicht habe).
Beiträge von loriander
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Hallo zusammen,
ich habe mich im Apr 2014 in Deutschland für das 309 beworben. Bis jetzt noch ohne Rückmeldung. Ab Nov 2014 startet mein neuer Arbeitsvertrag in Australien. Mein zukünftiger Arbeitgeber in Australien glaubt nicht mehr, dass das 309 bis dahin ausgestellt wird.
Mein zukünftiger Arbeitgeber sagt, dass eine zeitgleiche Bewerbung auf das 457 dem 309 nicht im Wege steht. Wenn das 309 zeitiger ausgestellt wird, soll das 457 gecanceled werden.
Ich habe gelesen in Bezug auf die 309 Antragstellung, dass ich keine irrevocable action eingehen soll.
Fragen:
Wie wird das 309 ausgestellt (elektronisch / Eintrag in den Pass - muss ich dazu in die Bootschaft) ?Können zeitgleich zwei Visumanträge laufen ?
Wenn ich für das 309 in die Botschaft muss, dann müsste ich - voraussgesetzt ich wäre mit dem 457 bereits nach Australien geflogen - aus Australien wieder zurück, um das 309 abzuholen ?
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D.h. ein Wunschdatum oder Wuschzeitraum wird nicht berücksichtigt?
D.h. das First Entry Datum kann auch früher oder später liegen?
Warum muss ich bis zum Entry Datum einmal eingereist sein? Logisch würde ich es finden, wenn ich ab diesem Tag einreisen kann.
Vorher Urlaub machen möchte ich da nicht. Der Spielraum wird begrenzt sein. Mein Arbeitsverhältnis wird zum Dez 2015 erlöschen. Das große Kind soll im Feb 2016 eingeschult werden. Abzüglich etwaigen Urlaubsansprüchen bleibt da ein Zeitraum für die Einreise von Dez 2015 bis Jan 2016. Ich war in der Annahme, dass man das Einreisedatum z.B. auf den 'ab 1. Nov 2015' festsetzen kann.
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Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mich kurz in meinen Gedanken bestärken.
Ich bin verheiratet. Meine Frau ist austrlaische Staatsbürgerin. Wir leben in Deutschland und haben zwei Kinder, die die doppelte Staatsbürgerschaft haben (d.h. deutsch und australisch / also zwei Pässe).
Wir möchten Januar 2016 nach Australien "umziehen".
1. Das Partner Visum 309 ist das richtigte zur "Einwanderung".
2. Das Partner Visum beantrage ich nur für mich. Alle anderen Familienangehörigen sind bereits australische Staatsbürger. D.h. ich zahle die Gebühr auch nur für mich.
3. Den Antrag kann ich schon jetzt stellen, auch wenn der Einreisetermin noch "so weit entfernt" liegt. (Owohl ich mal glaube gelesen zu haben, dass ein bestimmter Zeitraum einzuhalten ist.)
Bitte um euer Feedback.
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Ich moechte im November das Spouse 309 beantragen. Ich werde also versuchen schon vorab einen Termin festzumachen.
Werden die medizinische Untersuchung, Röntgenuntersuchung sowie HIV-Test am selben Tag stattfinden?
Laut Botschaft soll man sein Aktenzeichen nennen. Aber vor Antragstellung gibt es doch noch kein Aktenzeichen. Ist das wichtig?
Sind die Kosten (welche Hoehe?) bar zu bezahlen?
Spielt es eine Rolle, ob ich mich neben Form 26 und Form 160 nach Form 1163i oder Form 1071i richte?
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Wie kann man die Medicals im Voraus machen? Ich dachte man wartet bis man dazu aufgefordert wird? Wie hast du das denn organisiert?
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Hallo,
Meine Freudin war bis vor einem Jahr (während ihrer Ausbildung) auf Centrelink-Zahlungen angewiesen. Ich gehe mal davon aus, dass die Leute in Berlin (Caseofficer) das auch rausfinden; oder vielleicht ist es auch auf der Steuererklärung vermerkt.
Bezüglich des Sponsors:
Wo treten jetzt Schwierigkeiten auf? Womit muss ich rechnen? -
Hi wernerber,
ich glaube das gemeinsame Konto kann ich noch nicht eröffnen, weil meine Freundin noch in Australien ist. Sie kann ja erst unterschreiben, wenn sie in Deutschland ist. Momentan haben wir nur Foto’s und E-Mails. Außerdem will ich die Kontoauszüge benutzen, bei denen ich Geld auf ihr Konto transferriert habe.
Den Behördengang mit dem Ledigkeitszeugnis haben wir hinter uns. Wir dürfen also heiraten.
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@ LizSpies: Dein Freund hatte wohl in Deutschland dieses notwendige Mindesteinkommen ($24,000) oder war das Mindesteinkommen seines neuen Jobs in Australien damals hoch genug?
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@ PP 89: Ich bin auch noch auf der Suche nach der Antwort um den Finanzstatus. Ich weiß noch nicht, inwiefern das oben angesprochene Mindesteinkommen eine Auswirkung hat. Wir lassen uns auf jeden Fall von den Eltern meiner (zukünftigen) Frau eine Bürgschaft ausstellen.
Außerdem besitzen die noch Wohneigentum, das von uns genutzt werden könnte. Damit würde dann auch das Wohnproblem theoretisch geklärt werden.
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Danke, wobei ich noch nicht verstehe, ob das mit dem Mindesteinkommen von $24,000 in jedem Spouse-Visa-Fall gilt. Habe die Frage gerade in dem Thread gestellt.
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Hi Nova_Berlinchen,
Wir werden im Oktober den Antrag auf ein 309er stellen und momentan beschäftige ich mich auch mit den ganzen Voraussetzungen.
Das mit dem Mindesteinkommen von $24,000, gilt das immer, egal welche Art von Spouse Visa man beantragt? Oder trifft das jetzt nur in eurem Fall zu, weil dein Mann durch CenterLink Rentenzahlungen erhält?
Die Sache ist, das meine Frau dann zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland sein wird und damit gerade kein Einkommen nachweisen kann. Meine Frau hat auch früher einmal für ihre Ausbildung Zahlungen von CenterLink erhalten. Ob das auch eine Rolle spielt?
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Hallo zusammen,
wer von euch arbeitet derzeit als "Chartered Accountant" in Australien oder kennt jemanden mit dieser Qualifikation (Nationalität deutsch)?
Ich habe ein paar Fragen zum allgemeinen Bewerbungsprozess im Zusammenhang mit meinem Studium.
Viele Grüße
loriander
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Zitat
Original von PP_89
Was den finanziellen Nachweis angeht, so muss man (glaube ich) belegen, dann man ein Mindesteinkommen von jaehrlich AUS $ X hat.In der Form für den Sponsor (40SP) ist von keinem Mindestgehalt und von keinem Mindestkontostand die Rede.
Wie wird denn da der finanzielle Rückhalt geprüft?
Ich denke die Nachweise (payslips, tax return) der zurückliegenden Arbeitsverhätnisse geben den Ausschlag. (?)
Viele Grüße
loriander
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Hallo Katiekat,
wenn du also den Antrag einreichst, dann seit ihr beide in Deutschland? Dass heißt er bringt dann alle seine Dokumente und Nachweise nach Deutschland mit?
Habt ihr denn auch eine Wohnung in Australien? Was passiert mit der in der Zwischenzeit?
Für wie lange wollt (könnt) ihr denn in Deutschland bleiben? Ich meine ihr müsstet ja dann vielleicht bis zu 5 Monate warten. Will dein Mann dann hier arbeiten? Was habt ihr da geplant, um die Zeit zu überbrücken?
Viele Grüße
loriander
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Zitat
Original von S1980H
Ihre zukünftige Frau müsste aber nachweisen können, dass sie dazu in der Lage ist, Sie während den ersten beiden Jahren in Australien finanziell zu unterstützen.
GrußHallo Stefan,
In Form 40SP ist zumindest von einem gewissen “Kontostand” keine Rede.
Wir haben in Syndey ein Wohnung gemietet. Wenn meine Freundin dann nach Deutschland kommt, soll die Wohnung untervermietet werden. Nach Rückkehr würden wir wieder dort einziehen. (Im Notfall können wir auch bei ihren Eltern unterkommen.)
Sie hat in den letzten beiden Jahren auch gearbeit, kann also da Bestätigungen vorlegen.
Ich denke, dass ich nur formell auf sie als Sponsor angewießen bin, denn ich würde bei meinem früheren Arbeitgeber wieder einsteigen können. Ich muss dazu noch Gespräche führen.
Was glaubst du, an welchem finanziellen Nachweis (von Seiten meiner Freundin) könnte es scheitern?
Was die Wartezeit betrifft, hoffe ich, dass die sich entweder noch verkürzt oder der Schnellservice wieder aktiviert wird. Wir planen den Antrag erst zu Anfang 2010; wollten aber, so lange meine Freundin noch in Australien ist, alle notwendigen Dokumente organisieren.
Danke für deine Einschätzung
Viele Grüße
loriander
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Zitat
Original von LizSpies
Ich denke dass man selbst wenn man verheiratet ist noch einiges nachweisen muss, zum Beipiel dass man 12 Monate zusammen gelebt hat etc.Hallo LizSpies,
ich habe alles durchgelesen, wollte mir nur nochmal das Ganze durch Erfahrungen bestätigen lassen.
Und das mit den 12 Monaten gilt (meines Wissens) nur für das Visum 309 Spouse - de facto.
loriander
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Hallo zusammen,
die Situation gestaltet sich folgendermaßen:
Ich (25, Student bis September) war mit dem Work&Holiday Visum 11 Monate in Australien. Meine Freundin (25, Australierin) habe ich im Oktober 2008 kennengelernt; im Februar 2009 (meine Ausreise) haben wir beschlossen zu heiraten. Sie kommt im September nach Deuschland und wir werden hier heiraten.
Ich habe mich schon ausgiebig auf den Seiten der australischen Einwanderungsbehörde und hier im Forum umgeschauen, und bin der Meinung, dass dem 309 Visa dann (eigentlich) nichts im Wege stehen würde.
Seht ihr das genauso?
Außerdem habe ich gelesen, dass, aufgrund der ‚busy season‘, der Schnellservice in Berlin ausgesetzt wurde. Ist im Oktober oder November 2009 wieder damit zu rechnen oder kann ich davon ausgehen 6 Monate warten zu müssen?
(Vertiefende Fragen später.)
Viele Grüße
loriander
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Das werde ich auch so handhaben. Ich habe nur Kopien vom Reisepass und von den Flugtickets bei mir. Versicherungen, Kreditkarten, Führerschein, Impfausweis etc. nehme ich eingescannt auf einem USB-Stick mit.
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Das ist doch eine Antwort. Dann kauf mir unten einen.