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Original von leLavie
Mein Freund wird von Oktober bis Dezember bei mir in DE leben, und hat den Wunsch geäußert, hier gerne arbeiten zu wollen. Nun stellen sich mir folgende Fragen. Was ist mit der Arbeitsgenehmigung? Benötigt er dafür denn noch weitere Unterlagen oder wie läuft das? Reicht es aus wenn er dass erst abklärt wenn er hier ist oder sollte ich mich hier schon vorab um einiges kümmern?? Fragen über Fragen...
Er hat die neuseeländische Staatsbürgerschaft und lebt in Australien.
Vielen Dank für eure Hilfe 
Also ein Bischen Eigenrecherche kann aber auch mal nicht schaden 
Auf der Webseite des auswärtigen Amtes z.B. wird man fündig.
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_487D3A6D97…eninD_node.html
Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind, benötigen für den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel. Eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet darf nur dann ausgeübt werden, wenn der Aufenthaltstitel dies erlaubt. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einholen.
Beispiel Berlin:
http://www.berlin.de/labo/auslaende…es_staaten.html
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei in das Bundesgebiet einreisen. Wollen Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der beabsichtigte Zweck des Aufenthalts gesetzlich anerkannt ist. Dies kann etwa der Aufenthalt zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder zum familiären Zusammenleben mit einem deutschen oder sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen sein. Hier gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.
Ergo - vorbereiten musst du scheinbar nichts. Er kann einfach rüberfliegen und sich dann um die Formalitäten kümmern.
Ansonsten würde ich einfach mal beim auswärtigen Amt oder der Ausländerbehörde anrufen.
Ich denke mal, dass jemand nur für 3 Monate Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis haben möchte ist nicht so häufig.
Villeicht gibt's für diese kurze Zeit ja auch andere wege wie ein normales Business Visum (als würde er hier vor Ort nur einen Kunden besuchen) oder so.
Als ausländischer Student darf man z.B. nach meinem Wissen bis zu 90 Tage Genehmigungsfrei in Deutschland arbeiten.