Hallo,
ich habe mal nachgesehen und folgendes bei der Europaeischen Reiseversicherung gefunden:
1. Die EUROPÄISCHE erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, sofern
a) die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird,
b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war,
c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und
d) der versicherten Person die planmäßige Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar ist.
2. Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erd- rutsch oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung e
i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;
j) Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung), sofern der Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem
Reiseende stattfinden soll.
Saemtliche Bedingungen findest Du unter : http://www.reiseversicherung.tv/erv/reiserueck…rsicherung.html
Versicherungsbedingungen.
Ausserdem gab es folgende Pressemitteilung von der Versicherung:
EUROPÄISCHE: Reiserücktritts-Versicherung erstattet Stornokosten auch aufgrund von KurzarbeitIn Zeiten der Finanzkrise auf Nummer sicher gehen - Neu bei der EUROPÄISCHEN: Mit Reiserücktritts-Versicherung werden auch Stornokosten aufgrund von Kurzarbeit erstattet.Arbeitnehmer können auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit gutem Gewissen ihre nächste Reise buchen: Die EUROPÄISCHE Reiseversicherung erstattet ab sofort auch Stornokosten bei Reiserücktritt aufgrund von Kurzarbeit. Kunden, die zwischen dem 1. März und 30. Juni 2009 ihre Reise buchen und während dieser Zeit von Kurzarbeit betroffen sind, erhalten die Stornokosten erstattet, wenn sie ihre Reise absagen müssen.
"Viele Menschen haben in der aktuellen wirtschaftlichen Lage Hemmungen, aus Angst vor finanziellen Engpässen im Falle von Kurzarbeit, ihre nächste Reise zu buchen. Wir geben unseren Kunden das sichere Gefühl, von ihrer Reise bei Kurzarbeit zurücktreten zu können - ohne hohe Stornokosten selbst tragen zu müssen", so Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing EUROPÄISCHE Reiseversicherung.
Im Rahmen der Bedingungen erstattet die EUROPÄISCHE die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist sowie sich ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert.
Ich hoffe das hilft weiter?!
Viel Glueck
und viele Gruesse aus Adelaide
Sandra
P.S. ich weiss nicht, warum Dein Reisebuero Mensch das nicht wusste 
(Ich komme auch urspruenglich aus dem Reisebuero, deshalb mein Unverstaendnis)